FACHBEITRAG · KERN IoP

Prozessenergie und CO₂e: Welche Daten ein Betrieb benötigt

Elektrizitätsmessung, Produktionsdaten und Emissionsfaktoren sinnvoll verknüpfen und den zusätzlichen Datenbedarf für den CO₂-Fußabdruck eines Produkts festlegen.

Der Energieverbrauch ist häufig ein sinnvoller Ausgangspunkt, um die Klimawirkung der Produktion zu untersuchen. Für die Berechnung eines CO₂-Fußabdrucks werden zusätzliche Daten und eine festgelegte Methodik benötigt. Drei Fragen helfen, den Umfang zu klären: Welche Geräte haben Energie verbraucht, welche Strommenge entfällt auf den untersuchten Zeitraum, und mit welcher Methode wird dieser Verbrauch in Emissionen umgerechnet?

1. Die messtechnisch erfassten Geräte festlegen

Eine Fertigungslinie kann die Hauptmaschine, Trockner, Pumpen, Kühlung und gemeinsam genutzte Anlagen umfassen. Die Aufzeichnung muss die tatsächlich gemessenen elektrischen Anschlüsse, den Zeitraum und den Betriebszustand angeben. Wird ein gemeinsam genutzter Verbraucher mehreren Produkten zugeordnet, ist der Verteilungsschlüssel zu dokumentieren, damit jedes Produkt seinen entsprechenden Verbrauchsanteil erhält.

2. Energie und tatsächliche Produktion verknüpfen

Für den Vergleich von Produkten oder Betriebsbedingungen erfassen Sie je nach Kennzahl Stückzahl, Masse, Ausschuss und Dauer des Zeitraums. Der spezifische Energieverbrauch lässt sich nur dann in kWh pro kg oder pro Teil berechnen, wenn beide Messgrößen denselben zeitlichen und produktionsbezogenen Umfang abdecken. Geben Sie an, ob der Nenner sämtliche hergestellten Teile oder ausschließlich Gutteile umfasst.

3. Stromverbrauch mit einem dokumentierten Faktor in Emissionen umrechnen

Für eine erste Abschätzung strombezogener Emissionen werden ein geeigneter Emissionsfaktor, seine Einheit, sein geografischer Geltungsbereich, Bezugszeitraum, Herkunft und Bilanzierungsmethode benötigt. Für eine einheitliche Bilanzgrenze gilt vereinfacht: geschätzte Emissionen (kg CO₂e) = Stromverbrauch (kWh) × Faktor (kg CO₂e/kWh). Das Ergebnis hängt von den einbezogenen Strommengen und der gewählten Emissionsmethodik ab. Herkunft und Anwendbarkeit des verwendeten Faktors sind stets anzugeben.

4. Strombezogene Emissionen in den CO₂-Fußabdruck des Produkts einordnen

ISO 14067:2018 behandelt die Quantifizierung und Berichterstattung des CO₂-Fußabdrucks eines Produkts nach den Grundsätzen der Ökobilanzierung. Eine Abschätzung, die ausschließlich den Stromverbrauch während der Fertigung erfasst, kann einen Eingangswert liefern oder Teil einer Untersuchung mit klar beschriebenem begrenztem Umfang sein. Der Nachweis der Konformität mit ISO 14067 und die Bewertung des gesamten Produktlebenszyklus erfordern die entsprechende Methodik und weitere Eingangsdaten.

5. Das benötigte Ergebnis für das Unternehmen festlegen

Die Betriebsleitung möchte möglicherweise vermeidbaren Verbrauch ermitteln, das Umweltmanagement Aktivitätsdaten für ein Treibhausgasinventar aufbauen und ein Kunde oder Markenunternehmen den CO₂-Fußabdruck einer Verpackung anhand von Lebenszyklusdaten und Bilanzierungsregeln bewerten. Diese Vorhaben hängen zusammen, haben jedoch jeweils eigene Bilanzgrenzen und Ergebnisse.

Wie kann KERN IoP beitragen?

Die Energiemesstechnik erfasst den Stromverbrauch an ausgewählten Anschlüssen. Zusammen mit verlässlichen Produktionsdaten entstehen daraus vergleichbare Kennzahlen für Geräte, Produkte und Betriebsbedingungen. Für Emissionsberechnungen oder den CO₂-Fußabdruck eines Produkts werden zusätzlich die passende Methodik, Faktoren und weitere Eingangsdaten benötigt. Siehe KERN Energy, Messung von Maschine und Peripherie oder den Leitfaden zur energetischen Bilanzgrenze der Zelle.

Weitere Informationen zu produktionsfreien Zeiträumen und Peripherieverbrauchern finden Sie unter Verbrauch im Bereitschaftsbetrieb einer Spritzgießzelle untersuchen.

Methodische Quellen

International Organization for Standardization. (2018). ISO 14067:2018 — Greenhouse gases — Carbon footprint of products — Requirements and guidelines for quantification. Offizieller ISO-Eintrag (Ausgabe 2024 von ISO bestätigt).

GHG Protocol. (2015). Scope 2 Guidance. Offizielle Veröffentlichung. Leitfaden zur betrieblichen Bilanzierung von Emissionen aus eingekauftem Strom, Wärme, Dampf und Kälte.

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